Bei einer Wirtschaftsprüfung wird Ihr Unternehmen auf Herz und Niere durchleuchtet. Die Prüfung bzw. ordentliche Revision von juristischen Gesellschaften (GmbH und AG) ist notwendig bei börsenkotierten Unternehmen, welche zu einer Konzernstruktur gehören. Ebenfalls sind Unternehmen zu Revisionen verpflichtet, wenn mindestens zwei der folgenden Punkte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt werden:
Bilanzsumme von mehr als Fr. 20 Million
Umsatz von mehr alsFr. 40 Millionen
mehr als 250 Vollzeitstellen
Alle anderen Unternehmen mit mindestens 10 Vollzeitstellen unterstehen der eingeschränkten Revision.
Unterstehen wir der Prüfungspflicht?
Sie sind nicht sicher, was für Ihr Unternehmen gilt? Kein Problem, wir überprüfen Ihre aktuelle Situation und klären ab, inwiefern Ihr Unternehmen revisionspflichtig ist.